Minderheitenpolitik.

Minderheitenpolitik

Die Minderheitenpolitik baut heute auf einer Reihe von Konventionen zum Schutz und zur Förderung der Minderheiten.

Die wichtigsten Dokumente für die dänische Minderheit in Südschleswig und die deutsche Minderheit in Nordschleswig sind die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955. Darin verpflichten sich Deutschland und Dänemark, den Minderheiten grundlegende Rechte einzuräumen. 

Über die Lösung konkreter Probleme – u.a. der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssender Minderheitenschulen – hinaus, enthalten die beiden Erklärungen ein grundlegendes Prinzip, das von entscheidender Bedeutung für die weitere friedliche Entwicklung im Grenzland gewesen ist: die Bekenntnisfreiheit. Jede und jeder kann sich frei zu einer Minderheit bekennen, und der Staat darf nicht in Frage stellen, ob jemand wirklich dänisch oder deutsch ist.

Seit 1990 sichert die Landesverfassung Schleswig-Holsteins zu, dass die dänische Minderheit und die friesische Bevölkerungsgruppe ”Schutz und Förderung” des Landes genießen. Seit 2015 garantiert sie dieselben Rechte für die Sinti & Roma sowie die finanzielle Gleichstellung der dänischen Schulen.

Weitere wichtige minderheitenpolitische Regelungen sind ”Die europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen” (1992) und die ”Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten” (1995). Deutschland und Dänemark sind diesen Konventionen des Europarats beigetreten und haben sich damit verpflichtet, die vier nationalen Minderheiten im Land zu schützen und ihre Sprachen zu fördern.

Der Europarat überwacht in regelmässigen Abständen, inwiefern die Staaten ihre jeweiligen Verpflichtungen einhalten. Der SSF, der SSW und der dänische Schulverein geben dabei ihre Einschätzung ab, ob die Absprachen eingehalten werden und wo Raum fur Verbesserung ist. Sie geben schriftliche Statusberichte ab, empfangen Experten des Europarats und nehmen an Anhörungen auf nationaler Ebene teil.

Das Verhältnis zwischen Dänemark und der dänischen Minderheit ist seit 2010 im ”Südschleswiggesetz” (Sydslesvigloven) geregelt, das den Rahmen für die dänischen Staatszuschüsse an die Organisationen und Vereine der Minderheit absteckt.