Rechte und Anerkennung.

Rechte und Anerkennung

Die Minderheitenpolitik beruht heute auf einer Reihe von Regelwerken, die den Schutz und die Förderung der Minderheiten gewährleisten sollen.

Die wichtigsten Dokumente für die dänische Minderheit in Südschleswig und die deutsche Minderheit in Nordschleswig sind die Bonner-Kopenhagener Erklärungen von 1955. In diesen Erklärungen verpflichten sich Deutschland und Dänemark, den Minderheiten grundlegende Rechte zu sichern.

Neben Lösungen zu konkreten Fragen – wie der Anerkennung von Prüfungen der Minderheitenschulen – enthalten die Erklärungen ein grundlegendes Prinzip, das für die weitere friedliche Entwicklung im Grenzland von zentraler Bedeutung war: Menschen können sich frei zu einer Minderheit bekennen, und der Staat darf nicht in Zweifel ziehen, ob jemand Däne oder Deutscher ist.

Seit 1990 garantiert die schleswig-holsteinische Landesverfassung den „Schutz und die Förderung“ der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe. Seit 2015 gewährleistet die Verfassung in gleicher Weise auch die Rechte der Sinti und Roma sowie die finanzielle Gleichstellung der Kinder an den Schulen der dänischen Minderheit.

Weitere wichtige minderheitenpolitische Regelungen sind die „Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ (1992) und die „Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten“ (1995). Deutschland und Dänemark sind beiden Europaratskonventionen beigetreten und haben sich damit verpflichtet, die nationalen Minderheiten im Land zu schützen und ihre Sprachen zu fördern.

Der Europarat überwacht in regelmäßigen Abständen, ob die Staaten die Verpflichtungen einhalten, die sie eingegangen sind. SSF, SSW und der Dänische Schulverein für Südschleswig beteiligen sich an dieser Arbeit, indem sie beurteilen, ob die Vereinbarungen eingehalten werden und wo Verbesserungen notwendig sind. Sie legen schriftliche Berichte vor, empfangen Expert:innen des Europarats und nehmen an Anhörungen auf nationaler Ebene teil.

Das Verhältnis zwischen Dänemark und der dänischen Minderheit ist seit 2010 im Südschleswig-Gesetz geregelt, das die Rahmenbedingungen für die staatlichen Zuschüsse an die Organisationen und Vereine der Minderheit festlegt.