Ob Geburtstagsparty, Konzert, Polterabend oder Infovortrag – das alles und noch viel mehr sind Veranstaltungen. 🎂 Diese sind teilweise wieder erlaubt. 🚫 Damit Sie da besser durchsteigen, hier die ab morgen geltenden Regeln:
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Auf allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen gelten
↔️ das Abstandsgebot: t1p.de/bya5 (steht ungefähr in der Mitte).
🤧 die allgemeinen Hygieneregeln: t1p.de/hygienehinweise
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Zusätzlich (!) sind folgende Dinge zu beachten, je nachdem, wo die Veranstaltung stattfindet:
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🏠 Wer sich im privaten Raum mit jemandem trifft, darf das nur in kleiner Runde tun. Das gilt zum Beispiel zu Hause oder im eigenen Garten. Auch geselliges Beisammensein bei Kaffee und Kuchen oder zum Grillen ist nur begrenzt möglich. Es gilt das Kontaktverbot: t1p.de/bya5 (steht ungefähr in der Mitte).
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🍴 NEU: Im öffentlichen Raum (zum Beispiel Gaststätten) dürfen Veranstaltungen auch mit mehr Teilnehmenden stattfinden. Private Feste, Konzerte oder Lottoabende sind zum Beispiel möglich. Aber nur, wenn ...
👥 maximal 50 Personen teilnehmen,
🚪 schon beim Warten vor dem Eingang der Abstand eingehalten wird,
💦 genug Möglichkeiten da sind, die Hände zu waschen oder zu desinfizieren (gilt nicht draußen),
🧼 Sanitäranlagen und häufig berührte Oberflächen regelmäßig gereinigt werden,
🌬 regelmäßig gelüftet wird,
📄 an allen Eingängen gut sichtbare Aushänge auf die Regeln und die maximale Personenzahl hinweisen und darauf, dass Personen, die gegen die Regeln verstoßen, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden können,
🚽 sichergestellt ist, dass in den Toiletten(vor)räumen nicht zu viele Menschen gleichzeitig oder zu dicht beieinander sind,
📋 der Veranstalter bzw. die Gaststätte ein Hygienekonzept nach § 4 der Landesverordnung erstellt,
📝 erfasst wird, wer vor Ort ist (Kontaktdaten), falls nachträglich ein Coronafall bekannt wird,
🚷 jeder Teilnehmende einen festen Sitzplatz hat (kein Umherwandern, kein Sektempfang zu Beginn, kein Plätzetausch, ...),
💃 nicht getanzt wird,
🎺 nichts gemacht wird, bei dem viele Tröpfchen ausgestoßen werden (kein Singen oder Trompete spielen).
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Uff, geschafft. Zwei Hinweise haben wir leider noch:
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⚠️ Veranstalter müssen uns Hygienekonzepte nur vorlegen, wenn wir diese für eine Kontrolle anfordern. Senden Sie uns ansonsten bitte Ihr Konzept nicht zu, Sie erhalten keine Antwort. Wir können leider unmöglich die vielen Tausend Konzepte für ganz Nordfriesland prüfen. Wir bitten um Verständnis! Trotzdem möchten wir Sie nicht allein lassen, für Gastronomen erarbeiten wir zum Beispiel ein Merkblatt. Mit dem sind Sie auf einem guten Weg.
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⚠️ Je nach Veranstaltungsort bestehen eventuell weitere Beschränkungen – zum Beispiel, dass Gaststätten um 22 Uhr schließen müssen.
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ℹ️ Dies ist eine unverbindliche Zusammenfassung. Die genauen Vorschriften und die Begründung steht hier: t1p.de/zi0i (vor allem in §§ 2 bis 5).
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#Nordfriesland #CoronaUpdate
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Die wichtigsten Dinge zu Corona in NF - stets aktuell auf einen Blick: t1p.de/covNF